Ihr Personalrat vor Ort – Der Bezirkspersonalrat
In den fünf Bezirken des Landes NRW setzen sich erfahrene und sachkundige Mitglieder des vlbs und des vLw für die Interessen aller Kolleg:innen ein. Unsere regionalen Personalräte in den Bezirken stehen zudem in kontinuierlichem Austausch mit unseren Hauptpersonalräten, welche die Rahmenbedingungen für alle Lehrkräfte in NRW auf ministerialer Ebene mitgestalten. Die Vorsitzenden unserer Bezirkspersonalräte treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch. Hierbei wird immer versucht, die bestmögliche Lösung einer personalrechtlichen Maßnahme aus einem Bezirk heraus in alle übrigen Bezirke zu etablieren.
Jedem Berufskolleg ist ein betreuendes Personalratsmitglied direkt zugeordnet. Diese beantworten Ihre Fragen, beraten Sie oder tragen zu einer weiteren Klärung in der Dienststelle bei.
Unsere folgenden alphabetisch sortierten Einsatz-Stichworte skizzieren einen Großteil der Arbeit innerhalb des Personalrates:
Amtsarzt
Wir unterstützen und beraten Sie im Vorfeld, wenn es beispielsweise um Ihre Teildienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen geht. Die Vorstellung beim Amtsarzt wird dadurch transparenter und konstruktiver für Sie.
Beförderungen
Beförderungen werden hinsichtlich Ihrer Rechtmäßigkeit vom Personalrat kontrolliert und ggf. remonstriert.
Schon im Vorfeld wird der Ausschreibungstext hinsichtlich der Gleichbehandlung möglicher Bewerber*innen sowie des Arbeitsumfanges vom Personalrat kritisch durchleuchtet.
Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)
Grundsätzlich ist die betriebliche Wiedereingliederung eine freiwillige und oft sinnvolle Maßnahme! Wenn Sie bei Ihrer BEM Unterstützung suchen, helfen wir Ihnen gerne. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie ggf. bei einem Gespräch in Ihrer Schule oder auch in der Dienststelle, falls Sie dies wünschen.
Dienstunfall/Arbeitsunfall
Müssen Sie einen Dienstunfall bzw. Arbeitsunfall melden? Wir helfen Ihnen, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu wahren!
Einstufung/Eingruppierung
Einstufungen und seltener Eingruppierungen werden von den Personalräten kontrolliert und ggf. nach Absprache mit der Dienststelle geändert. Dies ist häufig für Seiteneinsteiger (OBAS) der Fall, da diese in der Regel Anerkennungszeiten haben, die für eine Einstufung zu berücksichtigen sind.
Gleichbehandlung
Wir überwachen die Gleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften, von Schwerbehinderten sowie die von Frauen, Männern und Diversen. Dies geschieht beispielsweise bei Beförderungen oder bei der Einstellung neuer Kolleg*innen. Schon im Vorfeld werden Ausschreibungstexte hinsichtlich der Gleichbehandlung möglicher Bewerber*innen sowie der beschriebene Tätigkeitsbereich auf den Arbeitsumfang vom Personalrat konstruktiv überprüft und kritisch durchleuchtet.
Jahresfreistellung (“Sabbatjahr”)
Wir erläutern Ihnen, wie sich die Rahmenbedingungen für die Nutzung eines Sabbatjahres, d. h. für die Teilzeit im Blockmodell darstellen. Zusätzlich setzen wir uns für Ihren individuellen Fall ein, wenn Sie beispielsweise das Sabbatjahr mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner synchronisieren müssen.
Kürzung der Bezüge
Zu Kürzungen der Bezüge kann es beispielsweise kommen, wenn Sie bei Ihrer zweiten Staatsprüfung durchgefallen sind. Wir prüfen zusammen mit Ihnen, ob es Gründe für eine Härtefallregelung gibt, und tragen dies im gegebenen Fall der Dienststelle vor, um Sie vor finanziellen Einbußen zu bewahren.
Lehrerrat
Wir beraten und begleiten Lehrerräte der Berufskollegs bei innerschulischen Konflikten (z. B. Mobbing).
Mutterschutz und Elternzeit
Sie können sich mit allen Fragen rund um den Mutterschutz und die darauf folgende Elternzeit an uns wenden. Was ist dann mit meiner Probezeit? Kann ich die OBAS verlängern? Wie kann ich eine wohnortnahe Rückkehr gewährleisten? Und, und, und… Fragen Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Referendariat
Unsere Personalräte informieren Referendar*innen während ihres Vorbereitungsdienstes, aber auch gerade zu dessen Ende über das anstehende Auswahlverfahren, Ordnungsgruppenlisten sowie das Listenverfahren. Wir räumen mögliche Fallstricke innerhalb des Bewerbungsverfahrens für Sie aus dem Weg. Eine Vertreter*in des Personalrats ist in der Regel bei Ihrem Auswahlverfahren anwesend, um einen fairen und rechtskonformen Ablauf zu gewährleisten.
Sabbatjahr
siehe Jahresfreistellung!
Versetzung
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Versetzung benötigen, kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Bezirkspersonalrat. Dieser leitet Ihren Wunsch weiter. Unsere Vertretung im Hauptpersonalrat setzt sich dann in der Koordinationssitzung für Versetzungen für Ihren individuellen Versetzungswunsch ein.
Vertretungslehrkräfte
Wir überprüfen die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften. Wir sorgen aber auch dafür, dass Vertretungslehrkräfte zu Ihrem Recht kommen. Dies betrifft beispielsweise die Entfristung von Vertretungsverträgen oder die Bezahlung über die Schulferien hinaus.
ÜBRIGENS: Sind Sie als Vertretungslehrkraft länger als 6 Monate beim Land NRW beschäftigt, sind Sie für diese Personalratswahl wahlberechtigt!