Verband & Personalrat arbeiten Hand in Hand …

… und haben dabei immer eine Hand für Sie frei!
Während der Verband auf verschiedenen Ebenen und im Wesentlichen über das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) bildungspolitischen Einfluss nimmt, setzen sich die Personalräte auf Bezirks- und Landesebene (Hauptpersonalrat) direkt für die personalrechtlichen Belange der Kolleginnen und Kollegen ein.
Starke Personalräte stärken unseren Verband, und umgekehrt ist ein starker Verband Garant für eine gute und kompetente Arbeit in den Personalräten zum Wohle aller Lehrkräfte an den Berufskollegs.

Der Hauptpersonalrat (HPR) – Schnittstelle zum Ministerium (MSB)

Sie werden es in Ihrem Schulalltag meist mit den Personalräten in Ihrem Bezirk zu tun haben. Aber was macht eigentlich der Hauptpersonalrat (HPR), welcher letztendlich Ihre Vertretung im Ministerium für Schule und Bildung (MSB) ist?

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des HPR ist ebenfalls das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW. Hier wirken die dort gesetzlich geregelten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte jetzt allerdings auf Ebene des Schulministeriums. Dadurch wird die Arbeit natürlich politischer!

Um es einmal exemplarisch darzustellen, hat der Hauptpersonalrat folgende Schwerpunktthemen für alle Lehrkräfte an den Berufskollegs in Nordrheinwestfalen bearbeitet. Grundsätzlich steht dabei eine Entlastung unserer Kolleg:innen immer im Fokus!

  • Kritisch-konstruktive Begleitung didaktisch-pädagogischer Rahmenbedingungen für sinnvollen Distanzunterricht

  • Anforderungen an ein modernes und attraktives Arbeitszeitmodell auch für Lehrkräfte
  • Forderungen zur Herabsetzung der Pflichtstundenzahl sowie der Einrichtung von Arbeitszeitkonten
  • Forderungen zur Anpassung der Besoldungsstruktur in NRW
  • Mitgestaltung der neuen OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung)
  • Kritisch-konstruktive Begleitung des “Maßnahmenkatalogs zur Unterrichtsversorgung”
  • Permanentes Monitoring von Maßnahmen (Fortbildungen) des BAD zur Gesunderhaltung aller Lehrkräfte
  • Beurteilung der Schulversuchsanträge zur Einrichtung von regionalen Bildungszentren (RBZ) im Hinblick auf Auswirkungen des LPVG
  • Mitgestaltung der “Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung”
  • Beteiligung an der Reform der Lehrerfortbildung
  • Teilnahme an Listenverfahren zur Einstellung von Lehrkräften
  • Sonstige Bearbeitung von individuellen Anfragen der Kolleg*innen

Unsere Kandidatinnen & Kandidaten
für den Hauptpersonalrat

Unsere Personalräte in den Bezirken:
Wir setzen uns vor Ort für Sie ein!

Erfahren Sie hier mehr über die Kolleginnen & Kollegen unserer Verbände vlbs & vLw (Liste-2),
welche in Ihrer Region für den Bezirkspersonalrat kandidieren …

https://vlbs.nrw/personalratswahlen-2024/prwahl24-koeln/

Ihr Personalrat vor Ort – Der Bezirkspersonalrat

In den fünf Bezirken des Landes NRW setzen sich erfahrene und sachkundige Mitglieder des vlbs und des vLw für die Interessen aller Kolleg:innen ein. Unsere regionalen Personalräte in den Bezirken stehen zudem in kontinuierlichem Austausch mit unseren Hauptpersonalräten, welche die Rahmenbedingungen für alle Lehrkräfte in NRW auf ministerialer Ebene mitgestalten. Die Vorsitzenden unserer Bezirkspersonalräte treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch. Hierbei wird immer versucht, die bestmögliche Lösung einer personalrechtlichen Maßnahme aus einem Bezirk heraus in alle übrigen Bezirke zu etablieren.

Jedem Berufskolleg ist ein betreuendes Personalratsmitglied direkt zugeordnet. Diese beantworten Ihre Fragen, beraten Sie oder tragen zu einer weiteren  Klärung in der Dienststelle bei.

Unsere folgenden alphabetisch sortierten Einsatz-Stichworte skizzieren einen Großteil der Arbeit innerhalb des Personalrates:

Amtsarzt

Wir unterstützen und beraten Sie im Vorfeld, wenn es beispielsweise um Ihre Teildienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen geht. Die Vorstellung beim Amtsarzt wird dadurch transparenter und konstruktiver für Sie.

Beförderungen

Beförderungen werden hinsichtlich Ihrer Rechtmäßigkeit vom Personalrat kontrolliert und ggf. remonstriert.
Schon im Vorfeld wird der Ausschreibungstext  hinsichtlich der Gleichbehandlung möglicher Bewerber*innen sowie des Arbeitsumfanges vom Personalrat kritisch durchleuchtet.

Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)

Grundsätzlich ist die betriebliche Wiedereingliederung eine freiwillige und oft sinnvolle Maßnahme! Wenn Sie bei Ihrer BEM Unterstützung suchen, helfen wir Ihnen gerne. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie ggf. bei einem Gespräch in Ihrer Schule oder auch in der Dienststelle, falls Sie dies wünschen.

Dienstunfall/Arbeitsunfall

Müssen Sie einen Dienstunfall bzw. Arbeitsunfall melden? Wir helfen Ihnen, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu wahren!

Einstufung/Eingruppierung

Einstufungen und seltener Eingruppierungen werden von den Personalräten kontrolliert und ggf. nach Absprache mit der Dienststelle geändert. Dies ist häufig für Seiteneinsteiger (OBAS) der Fall, da diese in der Regel Anerkennungszeiten haben, die für eine Einstufung zu berücksichtigen sind. 

Gleichbehandlung

Wir überwachen die Gleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften, von Schwerbehinderten sowie die von Frauen, Männern und Diversen. Dies geschieht beispielsweise bei Beförderungen oder bei der Einstellung neuer Kolleg*innen. Schon im Vorfeld werden Ausschreibungstexte hinsichtlich der Gleichbehandlung möglicher Bewerber*innen sowie der beschriebene Tätigkeitsbereich auf den Arbeitsumfang vom Personalrat konstruktiv überprüft und kritisch durchleuchtet.

Jahresfreistellung (“Sabbatjahr”)

Wir erläutern Ihnen, wie sich die Rahmenbedingungen für die Nutzung eines Sabbatjahres, d. h. für die Teilzeit im Blockmodell darstellen. Zusätzlich setzen wir uns für Ihren individuellen Fall ein, wenn Sie beispielsweise das Sabbatjahr mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner synchronisieren müssen.

Kürzung der Bezüge

Zu Kürzungen der Bezüge kann es beispielsweise kommen, wenn Sie bei Ihrer zweiten Staatsprüfung durchgefallen sind. Wir prüfen zusammen mit Ihnen, ob es Gründe für eine Härtefallregelung gibt, und tragen dies im gegebenen Fall der Dienststelle vor, um Sie vor finanziellen Einbußen zu bewahren.

Lehrerrat

Wir beraten und begleiten Lehrerräte der Berufskollegs bei innerschulischen Konflikten (z. B. Mobbing).

Mutterschutz und Elternzeit

Sie können sich mit allen Fragen rund um den Mutterschutz und die darauf folgende Elternzeit an uns wenden. Was ist dann mit meiner Probezeit? Kann ich die OBAS verlängern? Wie kann ich eine wohnortnahe Rückkehr gewährleisten? Und, und, und… Fragen Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Referendariat

Unsere Personalräte informieren Referendar*innen während ihres Vorbereitungsdienstes, aber auch gerade zu dessen Ende über das anstehende Auswahlverfahren, Ordnungsgruppenlisten sowie das Listenverfahren. Wir räumen mögliche Fallstricke innerhalb des Bewerbungsverfahrens für Sie aus dem Weg. Eine Vertreter*in des Personalrats ist in der Regel bei Ihrem Auswahlverfahren anwesend, um einen fairen und rechtskonformen Ablauf zu gewährleisten.

Sabbatjahr

siehe Jahresfreistellung! 

Versetzung

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Versetzung benötigen, kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Bezirkspersonalrat. Dieser leitet Ihren Wunsch weiter. Unsere Vertretung im Hauptpersonalrat setzt sich dann in der Koordinationssitzung für Versetzungen für Ihren individuellen Versetzungswunsch ein.

Vertretungslehrkräfte

Wir überprüfen die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften. Wir sorgen aber auch dafür, dass Vertretungslehrkräfte zu Ihrem Recht kommen. Dies betrifft beispielsweise die Entfristung von Vertretungsverträgen oder die Bezahlung über die Schulferien hinaus.
ÜBRIGENS: Sind Sie als Vertretungslehrkraft länger als 6 Monate beim Land NRW beschäftigt, sind Sie für diese Personalratswahl wahlberechtigt!

Der Personalrat hat Rechte

Wann sollten Sie sich an Ihren Personalrat wenden?

Bitte zögern Sie nicht, sich frühzeitig mit Ihrem Personalrat in Verbindung zu setzen, wenn Sie beispielsweise einen Konflikt in der Schule nicht mit Hilfe des Lehrerrates lösen können oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anweisung Ihrer Schulleitung haben. Der Personalrat kann in der Regel nicht von sich aus tätig werden. Er kann sich aber dann für Sie einsetzen, wenn Sie ihn konkret um Unterstützung bitten. Bei einer Kündigung hat der Personalrat drei Tage für eine Stellungnahme Zeit, bei den anderen oben genannten Anlässen in der Regel 14 Tage. Bitte nehmen Sie daher schnell Kontakt mit dem Personalrat auf.

Personalratsarbeit ist Vertrauenssache!

Wenden Sie sich an den Personalrat, bleiben Sie “Herr des Verfahrens”! D.h. Sie bestimmen, welche Informationen an wen gehen sollen. Von unserer Seite aus werden wir weder die Schulleitung geschweige denn die Dienststelle informieren. Es geschieht alles anonym und mit Ihrem Einverständnis. Sie bestimmen, welche Informationen weitergegeben werden!
Personalratsarbeit ist Vertrauenssache. Das ist für uns selbstverständlich und gesetzlich im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) geregelt. Alle Personalräte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.